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TERMIN – ANZAHLUNG
TERMINE WERDEN NUR PERSÖNLICH VOR ORT VERGEBEN!!! FÜR GRÖSSERE PROJEKTE BITTE TELEFONISCH EINEN BESPRECHUNGSTERMIN AUSMACHEN !!!
ALS TERMINSICHERHEITSHINTERLEGUNG SIND 100 -300 EURO ZU LEISTEN, DIE WIR BIS FERTIGSTELLUNG DES TATTOOS EINBEHALTEN UND BEI DER ENDSUMME MIT EINBERECHNET WERDEN.
BEI MOTIVEN, DIE IN EINER SITZUNG FERTIGGESTELLT WERDEN, WIRD EIN FIXPREIS AUSGEMACHT. BEI MOTIVEN, DIE AUF MEHRERE SITZUNGEN VERTEILT SIND, WIRD DER VEREINBARTE STUNDENPREIS VERRECHNET.
VERRECHNET WIRD PRO SITZUNG DIE GELEISTETE ARBEIT (ZEICHNEN, VORBEREITEN, TÄTOWIEREN, NACHBEHANDELN UND ÄNDERN DES URSPRÜNGLICHEN MOTIVES USW…). ES WIRD ERST BEI DER LETZTEN SITZUNG DIE TERMINSICHERHEITSHINTERLEGUNG MIT EINBERECHNET.
BEI SPEZIELL ERSTELLTEN ODER GEZEICHNETEN MOTIVEN WIRD BEI ABSAGE DES TERMINES WEGEN DES BEREITS ENTSTANDENEN AUFWANDES DIE ANZAHLUNG NICHT RÜCKERSTATTET.
SOLLTE DER TERMIN – AUS WELCHEN GRÜNDEN AUCH IMMER – VOM KUNDEN NICHT EINGEHALTEN WERDEN ODER WIRD DIESER NICHT MINDESTENS 72 STUNDEN VORHER ABGESAGT, WIRD DIE TERMINSICHERHEITSHINTERLEGUNG NICHT RÜCKERSTATTET.
PRO ANGEFANGENER SITZUNG SIND IMMER 100 EURO ZU ZAHLEN AUCH WENN DER TERMIN ABGEBROCHEN WIRD ( UNWOHLSEIN,BLUTEN ODER WENN DER TERMIN NICHT WARGENOMMEN WEDEN KANN WEIL DAS TATTOO NICHT ABGEHEILT IST UND ES WURDE NICHT VORHER VOM KUNDEN BESCHEIDGEGEBEN )
WIR BITTEN UM KENNTNISNAHME
DAS TEAM
VON
EL LOCO’S TATTOO LOUNGE
Pflegehinweise
Ratschläge und Instruktionen
Wie sollte man sein gerade frisch erhaltenes Tattoo nun eigentlich pflegen, damit man auch noch in Jahren Freude an seinem Bild hat? Wie in vielen anderen Fällen streiten sich in diesem Punkt natürlich auch die Gemüter auf das Heftigste und jeder empfiehlt etwas anderes. Leute, die sich schon länger tätowieren lassen, haben sicher auch schon so einiges ausprobiert. Und jeder ist bei einer bestimmten Pflege geblieben, die bei ihm zu den besten Ergebnissen geführt hat.
Tatsache jedoch ist, dass eine korrekte Nachbehandlung einer frisch erworbenen Tätowierung im eigenen Interesse ein absolutes Muss sein sollte. Auch vor dem Tätowieren sollte man so einige Sachen beachten, damit der Tätowierprozess für alle Parteien zu einem lustigen und ruhigen Ablauf wird. Man muss beachten, dass das Tätowieren Stress für den Körper bedeutet. Um diesen möglichst gering zu halten, sollte man sich folgendermaßen auf den Termin vorbereiten:
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Kommt gut ausgeschlafen und relativ entspannt zu eurem Termin.
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Esst euch eine Stunde vor dem Termin noch einmal richtig satt. Ihr solltet auf gar keinen Fall mit nüchternen Magen erscheinen, da es zu Kreislaufproblemen kommen kann.
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Einen Tag vor dem Termin sollte man keinen Alkohol, keine Drogen und nicht zuviel Kaffee konsumieren, weil dann während des Tätowierens zuviel Wundwasser aus der Wunde austreten kann. Das kann sehr das Arbeiten behindern und den Tätowierprozess unnötig in die Länge ziehen.
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Falls ihr an eurem Arbeitsplatz mit Schmutz, Staub (z.B. Gips, Zement, Mehl), Blut, Schmiermittel, Öl, Säuredämpfe, Säure, hohen Temperaturen oder Chlorwasser Kontakt habt, versucht euren Termin in eurem Urlaub zu planen. Ist dies nicht möglich, sagt das eurem Tätowierer, der dann gesonderte Pflegehinweise geben muss.
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Plant euren Termin nicht kurz vor einem Urlaub, wenn ihr in Regionen fahren solltet, wo das frische Bild mit starker Sonneneinstrahlung in Berührung kommt.
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Informiert euren Tätowierer über eventuelle Allergien oder bringt gegebenenfalls euren Allergiepass mit. Wenn du HIV-positiv bist oder Hepatitis hast, dann sage das vor deinem Termin.
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Unsere Arbeit ist steril und keimfrei und wir haben einen hohen Hygienestandard. Doch auch ihr müsst euren Beitrag dazu leisten: Ihr solltet geduscht sein und saubere Kleidung tragen, weil Schweiß und Schmutz auf der Haut hervorragende Brutstätten für Bakterien sind.
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Falls du Epilepsie oder Hämophilie hast oder hochschwanger bist, solltest du dich nicht tätowieren lassen und darauf verzichten!
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Tattoos sind für immer und können in 20 bis 30 Jahren immer noch gut aussehen, wenn sie groß genug sind und auf unnötige Winzlingsdetails verzichtet wird. Sehr kleine, detailreiche Motive können nach ein paar Jahren verschwimmen und extrem unschön aussehen.
Gehen wir nun mal davon aus, dass man seine Tätowierung nun erhalten hat. Jetzt sollte man die folgenden Punkte genau befolgen, da es aufgrund von nachlässiger oder falscher Pflege zu einer schlechten Abheilung führen kann, unter der die Qualität des Bildes sehr leiden würde.
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Das frisch erstellte Bild ist nun mit einem provisorischen Verband versorgt worden, damit vorerst keine Luft und kein Dreck an die Tätowierung kommt. Nun haben die Poren Zeit, sich ohne äußere Einflüsse von innen zu schließen und noch einmal Wundwasser aus der leichten Wunde zu drücken. Das sammelt sich unter der Folie zusammen mit der vorher aufgebrachten Vaseline.
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Entferne nach 1 bis 5 Stunden denn Verband, indem du dich unter die Dusche stellst, den Verband und das Verbandsmaterial naß machst und dann vorsichtig ablöst. Danach die frische Tätowierung zweimal kurz hintereinander vorsichtig mit lauwarmen Wasser und Seife waschen. Nehmt dazu am besten parfumfreie Seife, wenn solche vorhanden ist. Ansonsten macht es auch ein Duschbad oder Shampoo. Benutzt auf keinen Fall zum Abwaschen einen Waschlappen, sondern nur die Hände! Waschlappen sind zu rau dafür!
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Die ganze Sache kurz mit kaltem Wasser abspülen und mit einem fusselfreien Tuch (Küchenrolle) vorsichtig trocknen.
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Denselben Tag noch ein- bis zweimal auf dieselbe Weise abwaschen, um die noch manchmal aus dem Tattoo austretenen Wundwasserperlen loszuwerden. Diese bilden sonst nur unnötig Schorf (Grind).
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Am darauf folgenden Tag gegen Abend das erste mal vorsichtig und hauchdünn eine Wund- und Heilsalbe aus der Apotheke auf das Bild auftragen Bepanthen oder Vitawund (einmassieren).
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Das Eincremen nun täglich 2-5 mal wiederholen, bis der Schorf vollständig und von selbst abgefallen ist. Nie durch Kratzen oder Herumpulen nachhelfen! Man entfernt damit Farbpartikel, die dann der Tätowierung fehlen werden. Bei Juckreiz auch nicht kratzen. Dagegen helfen leichte Schläge gegen das Bild mit der flachen Hand oder erneutes vorsichtiges Eincremen.
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Nach ca. 4-7 Tagen beginnt sich die Schutzhaut (Schorf) über der Tätowierung wie ein Sonnenbrand herunterzuschälen. Die angestochenen Hautpartien beginnen sich abzulösen. Darunter kommt eine stark glänzende Haut (Babyhaut) zum Vorschein. Diese ist die erste neu gebildete Haut über der frischen Tätowierung, unter der die eingestochenen Farbpigmente deutlich zu sehen sind.
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Vermeidet Vollbäder, wobei das Bild Gefahr laufen würde, aufzuweichen und aufzuquellen. Das könnte Farbverlust bei der Tätowierung verursachen.
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Auch keine Sauna, Chlorbäder und Schwimmhallen, bevor das Tattoo nicht verheilt ist.
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Eine frisch gestochene Tätowierung ist wie eine Wunde zu behandeln! Also geht in den ersten Tagen vorsichtig damit um!
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Für mindestens 6 bis 8 Wochen kein Solarium und keine intensive Sonneneinstrahlung. Denkt auch danach noch an ausreichend Sonnenschutzcreme gegen die UV-Strahlung.
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BEI FRAGEN ODER IHR SEIT EUCH NICHT SICHER OB ALLES MIT EUREM TATTOO IN ORDNUNG IST EINFACH BEI UNS MELDEN.... ellocotat2@mail.gmx 06601740538.................KONTAKTIERT UNS SOFORT WENN WAS IST AUCH AM WOCHENENDE ODER IN DER NACHT WIR MELDEN UNS EHEST BEI EUCH UND EUER TATTOO WIR DES EUCH DANKEN......
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BITTE KOMMT NACH CA 6 WOCHEN ZU EINEM KONTROL TERMIN
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SOLLTE EIN NACHSTECHEN ERFORDERLICH SEIN DANN WIRD DAS BEIM KONTROLLTERMIN BESPROCHEN
DAS NACHSTECHEN IST BIS 6 MONATE AB FERTIGSTELUNG KOSTENLOS WENN ES NICHT VON EUCH VERSCHULTET IST UND IHR UNSERE PFLEGE ANLEITUNG BEFOLGT HABT ,DANACH IST EIN NEUERLICHER TATTOO TERMIN FÄLLIG DER NORMAL BEZAHLT WERDEN MUß
BUNTE GRÜSSE UND VIEL SPASS MIR EUREM NEUEN TATTOO
Eine Wunde entsteht, wenn Gewebe beschädigt bzw. zerstört wird. Zerstörte Zellen sind der Auslöser für eine Entzündungsreaktion, die für die Aktivierung der körpereigenen Abwehr von Bedeutung ist. Bei einer Tätowierung werden jedoch keine Zellen zerstört, sondern nur leicht verletzt, daher wird sich bei richtiger Pflege das frische Bild auch nicht entzünden.
Durch die leichte Verletzung kommt es im betroffenen Gebiet zu einer leichten Rötung und Erwärmung der Haut. Sie sind Zeichen einer gesteigerten Durchblutung. Mit dem Wundsekret kommen auch vermehrt Zellen der Immunabwehr in den Bereich der Wunde. Die leichte Schwellung des tätowierten Bereiches ist Zeichen eines "Wundödems", bei dem es zu etwas vermehrter Wassereinlagerung in dem unter der frisch tätowierten Haut befindlichen Gewebe kommt. Das führt zu einer kleinen "Schonhaltung". Das hört sich alles ziemlich radikal an, ist es aber nicht.
Die leichte Verletzung des tätowierten Bereiches sorgt auch für die Bildung von Exsudat. Als Exsudat wird der vermehrte Austritt von Flüssigkeit und Zellen aus den Blut- und Lymphgefäßen bezeichnet. Wundexsudat enthält bis zu 6mal mehr Leukozyten, als normales Blut. Sie reinigen die Wunde, stimulieren die Heilung und die Immunabwehr. Exsudat wird gelegentlich auch als Wundsekret bezeichnet. Ein feuchtes Wundmilieu unterstützt die Wundheilung. Eine anfängliche leichte Entzündung ist KEINE Infektion, sondern nur eine normale Reaktion der Haut, um den Abheilprozess zu aktivieren!
Sie aktiviert in verstärktem Maße die unspezifische und die spezifische Immunabwehrreaktion der Leukozyten. Die Phagozyten der allgemeinen Abwehr beginnen umgehend damit, Fremdkörper zu vernichten. Die Lymphozyten, als Bestandteil der spezifischen Immunabwehr, neutralisieren spezifische Erreger. Die Farbpigmente werden nicht als Fremdkörper erkannt, weil es sich hierbei um hautverträgliche Naturstoffe handelt. Diese werden von der Haut ohne Probleme "akzeptiert".
Physiologisch verläuft eine Wundheilung immer nach den selben Regeln ab.
In unserem Fall bei einer frisch gestochenen Tätowierung setzt eine so genannte "regenerative Wundheilung" ein.
Das bedeutet: oberflächliche Wunden, bei der nur die Epidermis und Teile des Coriums verletzt sind, heilen regenerativ. Bleiben die Basalzellen der Epidermis erhalten, was hier der Fall ist, so wird eine vollständige Regeneration eintreten. Das bedeutet, dass sich die Haut ohne Narbe genau so neu bildet, wie sie vorher war (Nur mit dem kleinen Unterschied, dass nun plötzlich Farbpigmente in die Haut eingebracht worden sind, die nun das Tattoo bilden). Zuletzt ist kein Unterschied mehr zu erkennen. Das ist z.B. auch bei leichten Schürfwunden der Fall.
Alle anderen Wundformen heilen reparativ, die uns hier aber nicht weiter interessieren wollen.
Es bildet sich über dem frisch gestochenen Bild eine Schutzschicht aus an der Luft getrockneten Exsudat (Wundsekret), welche dünn oder auch sehr dick sein kann. Ursache ist dafür die Menge des austretenen Exsudats aus der frischen Wunde. Da nun ein Tätowierer darauf bedacht ist, die Haut so wenig wie möglich zu verletzen, wird auch nicht all zuviel Wundsekret aus der Wunde austreten. Da spielt jedoch noch die Veranlagung des Tattookunden eine Rolle.
Fazit ist, dass eine Tätowierung nur eine leichte Oberflächenverletzung darstellt, die bei richtiger Pflege so abheilt, dass man ein Leben lang Freude an seinem Bild haben kann.
Urheberrechte am Motiv und der Tätowierung
Ein Tattoodesign ist geistiges Eigentum des Erstellers
Die nächsten Zeilen sollen sich einem sehr kompliziertem Thema im Recht widmen, bei dem es um die Frage der Rechte am Tattoomotiv und der Tätowierung an sich geht.
Wir werden hier aber nur auf das Thema Tattoodesigns eingehen, die wir als ausübende Tätowierer für unseren Kunden individuell und einmalig anfertigen. Rechtsfragen an Tätowierungen aus Vorlagenbüchern, von Portraits von Angehörigen oder Personen des öffentlichen Lebens, Fußballvereinen oder Marken seien hier mal komplett ausgeblendet und beiseite gestellt.
Hat ein Tätowierer durch seine Tätigkeit mit der Schaffung einer Bildkomposition Urheberrechte an Werken der bildenden Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschaffen, wenn er ein individuelles Design für seinen Tattookunden erstellt und ihm dieses auch verabreicht (tätowiert) hat?
Wenn dies der Fall gewesen sein sollte, hat er seinem Kunden genau genommen keine Rechte daran eingeräumt, wenn das nicht ausdrücklich oder schlüssig nach den Vorschriften über die Übertragung von Rechten nach §§ 398 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbart wurde. Nun wird man natürlich seinem Kunden nicht verbieten, seine erhaltene Tätowierung nicht zu nutzen (zu zeigen, zu präsentieren, öffentlich durch die Gegend zu tragen), weil das nun mal den Sinn einer Tätowierung darstellt, was sicherlich auch niemand in Frage stellen wird. Somit ist stillschweigend aus juristischer Sicht eine Einräumung von Nutzungsrechten an einem Urheberrecht entstanden.
Wem genau gehört aber nun diese Tätowierung, wenn das Motiv für den Tätowierkunden einmalig und exklusiv geschaffen worden ist und die notwendige 'Schöpfungshöhe' besitzt?
Kunde und Tätowierer schließen im Grunde genommen mündlich einen Werksvertrag, der den Tätowierer als dienstleistende Person aufführt und dem Leistungsempfänger (Kunden) den 'Werkerfolg' zusichert. Dieser gehört dem Kunden dann am Ende physisch auch.
Anders sieht das mit dem erstellten Tattoodesign aus. Es verbleibt grundsätzlich im geistigen Eigentum des Tätowierers, weil es eine eigene schöpferische Leistung nach dem deutschen Urheberrecht darstellt (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG).
Der Leistungsempfänger hat somit über die Tätowierung hinaus keine weiteren Leistungen erhalten, also aus juristischer Sicht in keinem Fall das Design exklusiv 'nur für sich allein' mit hinzu gekauft. Dieser Urheberrechtsschutz endet erst 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Tätowierers, abgekürzt p.m.a. (post mortem auctoris).
Nach deutschem Recht ist sogar ein Totalverzicht auf das Urheberrecht durch den Tätowierer nicht möglich (§ 29 UrhG). Daher gibt es auch keine Gemeinfreiheit durch Rechteverzicht wie zum Beispiel in den USA, wo vom Tätowierer auf alle Rechte verzichtet werden kann. Die so genannten Public-Domain-Werke haben in den USA den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk.
Endfazit: Im Urheberrecht ist es nicht möglich, das Band zwischen dem Tätowierer (Urheber) und seinem Werk zu durchschneiden. Er hat mit der Schaffung seiner Bildkomposition Urheberrechte an Werken der bildenden Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschaffen, wenn sein Tattoodesign die notwendige 'Schöpfungshöhe' besitzt. Es ist somit nicht gestattet, dass andere Tätowierer seine Werke kopieren und/oder zum Verkauf anbieten.
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